SPORT und CORONAVIRUS
Mit Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 29.03.2022 sind mit Wirkung vom 03.04.2022 die einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie aufgehoben worden.
- Der Sportbetrieb ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Die Nutzung aller Räumlichkeiten ist wieder möglich.